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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hoodie Hoo Agency GmbH für B2B Produktions- und Kreativdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hoodie Hoo Agency GmbH für B2B Produktions- und Kreativdienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hoodie Hoo Agency GmbH für B2B Produktions- und Kreativdienstleistungen

In der Fassung vom 01.08.2024

In der Fassung vom 01.08.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Hoodie Hoo Agency GmbH, Max-Keith-Straße 29, 45136 Essen, Deutschland (im Folgenden „Hoodie Hoo“ genannt), und ihren Geschäftskunden (im Folgenden „Kunde“ genannt).

1.2 Die AGB gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Hoodie Hoo ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Hoodie Hoo sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Hoodie Hoo zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Angebote von Hoodie Hoo haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Wochen ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist sind die angegebenen Preise unverbindlich und können durch Hoodie Hoo angepasst werden, insbesondere aufgrund von Marktbedingungen oder geänderten Produktionskosten.

3.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von Hoodie Hoo. Ein bloßer Überweisungsbeleg reicht nicht aus.

3.4 Bei Zahlungsverzug ist Hoodie Hoo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

3.5 Anzahlungen, soweit vereinbart, sind unverzüglich nach Auftragserteilung zu leisten. Eine verspätete Anzahlung kann eine vom Kunden verschuldete Lieferverzögerung zur Folge haben. Bei einem Zahlungsausfall ist Hoodie Hoo berechtigt, die Produktion zu stoppen und rechtliche Schritte einzuleiten.

4. Produktionsfreigabe

4.1 Die Produktionsfreigabe muss schriftlich durch den Kunden erfolgen. Eine E-Mail mit einer entsprechenden Freigabe-Formulierung gilt als ausreichende Produktionsfreigabe.

4.2 Grundlage für die Produktion sind ausschließlich das schriftlich bestätigte Angebot und das Techpack bzw. die Freigabe-Datei. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

4.3 Hoodie Hoo haftet nicht für inhaltliche oder visuelle Abweichungen im Design, die in den freigegebenen Dateien bereits enthalten waren. Es obliegt dem Kunden, die Freigabe Dateien sorgfältig zu prüfen.

5. Musterbestellungen

5.1 Produktionsmuster werden gemäß den geltenden Muster Gebühren vollständig berechnet.

5.2 Bei einer Auftragsplatzierung erhält der Kunde eine Gutschrift über die Kosten der Musterproduktion, sofern keine separate Vereinbarung besteht.

5.3 Muster, die nicht ausdrücklich als PP Sample (Pre Production Sample) gekennzeichnet sind, können vom finalen Produkt abweichen.

6. Stornierung und Änderungen

6.1 Mit der schriftlichen Bestätigung eines Angebots durch den Kunden entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag.

6.2 Hoodie Hoo behält sich das Recht vor, bis zu 100% des Auftragswerts als Stornogebühren zu berechnen, um die entstandenen Kosten für das Sourcing von Materialien und andere Aufwendungen zu decken.

6.3 Änderungen nach Auftragserteilung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Hoodie Hoo und können zu Preisänderungen führen.

7. Lieferung und Lieferbedingungen

7.1 Liefertermine und -fristen sind unverbindliche Prognosen und beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen Umständen. Hoodie Hoo behält sich das Recht vor, frühere Lieferungen oder Teillieferungen vorzunehmen sowie Lieferungen zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durchzuführen.

7.2 Der Kunde wird über eine Lieferverzögerung und deren Gründe unverzüglich schriftlich informiert.

7.3 Die genannten Angebotspreise enthalten, sofern nicht anders ausdrücklich ausgewiesen, die Importkosten ins Zielland des Kunden. Lokale Liefergebühren innerhalb des Ziellandes sind gesondert zu tragen.

7.4 Über- und Unterlieferungen bis zu 5% müssen akzeptiert werden.

7.5 Hoodie Hoo haftet nicht für Verzögerungen, die durch verspätete Freigaben des Kunden, verspätete Zahlungen, höhere Gewalt, Verschulden von Lieferanten oder Zustellern, falsche Lieferadressen, Krieg, Handelsbeschränkungen oder andere nicht in der Macht von Hoodie Hoo stehende Faktoren verursacht werden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Hoodie Hoo. 

8.2 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Hoodie Hoo bis alle Forderungen erfüllt sind, die ihm gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – hat Hoodie Hoo das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem Hoodie Hoo dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Sofern Hoodie Hoo die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn der Anbieter die Vorbehaltsware pfändet. Von Hoodie Hoo zurückgenommene Vorbehaltsware darf er verwerten.

8.3 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

8.4 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von Hoodie Hoo hinweisen und muss Hoodie Hoo unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

8.5 Wenn der Kunde dies verlangt, ist Hoodie Hoo verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt.

9. Prüfung und Mängelrüge

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, Beschädigungen und Abweichungen zu prüfen.

9.2 Mängel sind Hoodie Hoo innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Diese Anzeige muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten, einschließlich der Ergebnisse von Waschtests.

9.3 Nach Ablauf dieser Frist sind Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren.

10. Zertifizierung

10.1 Es besteht die Möglichkeit, Produkte von Hoodie Hoo mit verschiedenen Zertifizierungen zu beziehen. Diese Zertifizierungen müssen vom Kunden ausdrücklich angefragt werden.

10.2 Zertifizierungen dürfen nur verwendet werden, wenn sie im Auftrag und auf der Rechnung explizit genannt sind und entsprechende Zertifizierung Dokumente von Hoodie Hoo zur Verfügung gestellt wurden.

10.3 Hoodie Hoo haftet nicht für die unrichtige oder unzulässige Verwendung von Zertifizierungen durch den Kunden.

11. Verantwortung für Designs und Inhalte

11.1 Hoodie Hoo bietet einen Designservice für die von ihr produzierten Produkte an. Die Designs werden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch übernimmt Hoodie Hoo keine Haftung für mögliche Marken- oder Lizenzrechtsverletzungen.

11.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung der Designs auf rechtliche Konformität und haftet für jegliche Ansprüche, die aus der Verwendung von Designs oder Motiven entstehen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder ethisch bedenklich sind.

11.3 Hoodie Hoo behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen oder zu stornieren, wenn die verwendeten Designs oder Motive nicht mit den Werten von Hoodie Hoo vereinbar sind oder gegen geltendes Recht verstoßen.

12. Verwendung von Schnitten in der Textilproduktion

12.1 Hoodie Hoo bietet eine Auswahl an In-House entwickelten textilen Schnitten als Basis für die individuelle Produktion an. Diese Schnitte sind geistiges Eigentum von Hoodie Hoo und bleiben dies auch nach Verkauf der Produkte.

12.2 Der Kunde hat kein Recht, die Schnitte zu kopieren oder an andere Produzenten weiterzugeben.

12.3 Eine umfassende Maßtabelle wird dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt; lediglich eine für den Endverbraucher gedachte reduzierte Fassung wird bereitgestellt.

12.4 Hoodie Hoo behält sich das Recht vor, gegen die unzulässige Verwendung der eigenen Schnitte rechtliche Schritte einzuleiten.

13. Video-Service

13.1 Hoodie Hoo bietet optional an, Produktionen videografisch zu begleiten. Der Kunde erhält ein Video im 9:16 Format, das die verschiedenen Produktionsschritte dokumentiert.

13.2 Der Kunde erhält das volle Nutzungsrecht an dem Video, auch im kommerziellen Kontext. Das Video bleibt jedoch Eigentum von Hoodie Hoo und kann im Rahmen von Marketingaktivitäten von Hoodie Hoo verwendet werden.

13.3 Für die verwendete Musik im Video können je nach Land Lizenzgebühren anfallen. Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Lizenzierung der Musik.

14. E-Commerce für Kunden

14.1 Im Rahmen seiner Dienstleistungen bietet Hoodie Hoo die Übernahme von E-Commerce-Dienstleistungen für seine Kunden an. Dies umfasst die Erstellung und den Betrieb eines Onlineshops, Logistikdienstleistungen, Kundensupport und weitere angrenzende Dienstleistungen. Kaufmännisch gelten die in einer separat zu erfassenden E-Commerce Vereinbarung getroffenen Regelungen. Diese werden ergänzt um folgende Bestimmungen:


— 14.1 Kundensupport

14.1.1 Kundensupport für einen von Hoodie Hoo betreuten Shop erfolgt ausschließlich schriftlich über eine dezidiert bereitgestellte E-Mail-Adresse.

14.1.2 Für Supportanfragen, die außerhalb dieses Kanals eingehen, kann keine Bearbeitung garantiert werden. Die Bearbeitung erfolgt über die Support-Plattform des Sub-Dienstleisters Intercom.

14.1.3 Hoodie Hoo garantiert – sofern nicht anders vereinbart – eine Bearbeitung binnen 72 Stunden (Wochenenden und Feiertage ausgenommen). Fälle, die länger als 72 Stunden nicht beantwortet werden, dürfen nicht berechnet werden.


— 14.2 E-Commerce Betrieb

14.2.1 Hoodie Hoo stellt dem Kunden einen Onlineshop über den Sub-Dienstleister Shopify zur Verfügung und haftet als Betreiber für den Shop.

14.2.2 Hoodie Hoo haftet nicht für systemische Ausfälle beim Sub-Dienstleister Shopify oder für marken- oder lizenzrechtliche Verletzungen von Produkten, die vom Kunden im Shop angeboten werden.


— 14.3 E-Commerce Logistik

14.3.1 Hoodie Hoo stellt über Sub-Dienstleister vollständige Logistikketten bis zum Endverbraucher sicher. Die Bestimmungen der Logistikvereinbarung zum Start des Onlineshops regeln die garantierten Lieferzeiten sowie die Kosten.

15. Marketing

15.1 Hoodie Hoo behält sich das Recht vor, Kundenprojekte auf der eigenen Website oder Social-Media-Kanälen, in Printmaterialien und auf Messen vorzustellen und Kunden namentlich zu nennen.

15.2 Hoodie Hoo behält sich ebenfalls das Recht vor, das Kundenlogo auf der Website zu verwenden, sofern ein Auftrag platziert wurde. Das Logo wird auf schriftliche Aufforderung des Kunden umgehend entfernt.

16. Haftung und Gewährleistung

16.1 Hoodie Hoo haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Hoodie Hoo oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Hoodie Hoo verursacht wurden.

16.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Hoodie Hoo nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden und die Verletzung vorhersehbare Schäden zur Folge hat.

16.3 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Auf Verträge zwischen Hoodie Hoo und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Hoodie Hoo ist Essen, Deutschland.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.